Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KUGELFINK GmbH

Anwendungsbereich:
Allen unseren Geschäftsbeziehungen liegen nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen - im Folgenden kurz AGB genannt - zugrunde. Diese AGB gelten für alle - auch für zukünftige – Geschäfte mit der KUGELFINK GmbH (im Folgenden auch "KUGELFINK" genannt), soweit nichts Abweichendes vereinbart und von KUGELFINK schriftlich bestätigt wird. Anderslautende AGB unseres Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Eines weiteren Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht. Unser Verhalten ist unter keinen Umständen als Genehmigung solcher Bedingungen zu werten, insbesondere auch nicht allfällige Vertragserfüllungshandlungen unsererseits, unser Stillschweigen, die vorbehaltlose Übermittlung einer Auftragsbestätigung, Bestellung und Ähnliches. Durch die Bestellung oder Annahme der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Erklärungen, die eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind für KUGELFINK nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Vertragsabschluss:
Alle unsere Angebote sind unverbindliche Vorschläge und erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt eines anderweitigen Abverkaufes. Erst mit der Annahme oder Ausführung der Bestellung durch KUGELFINK kommt das Geschäft zustande. KUGELFINK kann die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen. Haftungsansprüche jeder Art hieraus werden ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Vereinbarungen - auch Zusagen von Mitarbeitern von KUGELFINK - bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Aufträge und Angebote des Bestellers sind für diesen unwiderrufbar. KUGELFINK ist bei Zuwiderhandeln berechtigt, neben sämtlichen Aufwendungen eine zusätzliche Stornogebühr in Höhe von 30 % der Nettoauftragssumme zu verlangen.

Technische Beratung:
KUGELFINK führt die Beratung (Produkt- & Typenauswahl, Berechnung, Schwingungs- und Fehleranalyse, Wartungsempfehlung etc.) auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen durch. KUGELFINK haftet nicht für die tatsächliche Eignung, Umsetzbarkeit und Vollständigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt KUGELFINK keinerlei Gewährleistung oder Haftung der technischen Beratung, insbesondere nicht für Folgeschäden und/oder entgangenen Gewinn.

Lieferzeit:
Die Lieferfristen werden von KUGELFINK ohne Gewähr bekannt gegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Unter angegebenen Tagen sind Arbeitstage zu verstehen. Die Lieferfristen beginnen mit der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor endgültiger Klärung sämtlicher Lieferdetails sowie der kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestellungsannahme abgenommen werden, widrigenfalls treffen den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend zehn Tage nach der Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe und Streik, Pandemien oder kriegsbedingte Lieferschwierigkeiten sowie Ausfall von Materialanlieferungen/Produktionsausfällen oder sonstigen Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von KUGELFINK liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. KUGELFINK wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn für KUGELFINK die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Kommt KUGELFINK in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,1%, im Ganzen aber höchstens 2% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Gewährt der Besteller – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen.

Versand:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig. Sofern der Kunde nichts vorschreibt, steht es KUGELFINK frei, den Versandweg, das Transportmittel und die Verpackungsart nach bestem Dafürhalten, jedoch ohne Gewähr, auszuwählen. Die Beschaffenheit und Menge der Sendung und ihre Verpackung können nur binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware beanstandet werden. Wird die Beanstandung von KUGELFINK als begründet anerkannt, so ist KUGELFINK wahlweise berechtigt, Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die KUGELFINK nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Besteller trägt insbesondere sämtliche bei KUGELFINK anfallenden Kosten.

Preis:
Die von KUGELFINK angegebenen Preise sind freibleibend (ex works Lustenau -EXW) ohne Verpackung oder sonstige Nebenkosten zu verstehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Fakturiert werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Rabatte vom maßgeblichen Grund- oder Listenpreis werden stets nur unter der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung gewährt.

Der für Serviceleistungen in der Auftragsbestätigung genannte Preis beruht auf Voraussetzungen, Umfang und Inhalt der Leistung, wie sie KUGELFINK bei Unterfertigung der Auftragsbestätigung aufgrund der darin genannten Dokumente bekannt waren. Kostenvoranschläge sind nicht bindend und KUGELFINK ist nur bei erheblicher Überschreitung des Kostenvoranschlags dazu verpflichtet, den Kunden zu informieren. Ändern sich Voraussetzungen, Umfang und Inhalt der Leistung und führt dies zu einem Mehraufwand für KUGELFINK, so steht KUGELFINK ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu. Fixpreise müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Wurde kein Preis vereinbart, verrechnet KUGELFINK für Dienstleistungen ihre üblichen Entgelte nach Aufwand. Zusätzlich zu dem jeweiligen Entgelt steht KUGELFINK Ersatz für alle Auslagen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. Reisekosten, Verpackung, Transport, Zoll) sowie die Umsatzsteuer zu.

Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu leisten. Wenn nichts anderes vereinbart, werden alle Rechnungen von KUGELFINK innerhalb 30 Tage ab Fakturendatum zur Bezahlung ohne jeden Abzug fällig. Bei Verzug stehen KUGELFINK Verzugszinsen von 9 % p.a. sowie der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten zu. KUGELFINK ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden vorzeitig fällig zu stellen, wenn dieser mit seinen Zahlungen in Verzug kommt oder wenn Umstände bekannt werden, durch die die Erfüllung seiner Verpflichtungen fraglich erscheint. KUGELFINK ist berechtigt, Lieferungen durch Sendungen per Nachnahme auf Kosten des Kunden einzuziehen. Die Einziehungs- und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Kunden und sind sofort nach Bekanntgabe zu bezahlen. Gegenforderungen können erst dann aufgerechnet werden, wenn sie von KUGELFINK durch Erteilung einer Gutschrift anerkannt worden sind.

Eigentumsvorbehalt:
KUGELFINK behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Zinsen, Kosten und Nebengebühren vor. Der Einbau, die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für KUGELFINK vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht KUGELFINK gehörenden Gegenständen eingebaut, verarbeitet oder umgebildet, so erwirbt KUGELFINK das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen Gegenständen. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.

Falls der Besteller den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft, tritt der Besteller bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von KUGELFINK, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. KUGELFINK verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann KUGELFINK verlangen, dass der Besteller KUGELFINK die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Der Besteller darf den Liefergegenstand nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KUGELFINK veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er KUGELFINK unverzüglich davon zu benachrichtigen.

Gewährleistung:
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet KUGELFINK unter Ausschluss weiterer Ansprüche ausschließlich Gewähr für die vertragsmäßige Beschaffenheit des Liefergegenstandes nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Besteller hat den Liefergegenstand unverzüglich zu untersuchen und spätestens binnen 10 Werktagen ab Übergabe des Liefergegenstandes allfällige Mängel schriftlich zu rügen, widrigenfalls sind alle Rechte des Bestellers, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes und der Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Im Falle der rechtzeitigen Mängelrüge hat KUGELFINK die Wahl Austausch, Verbesserung, Nachlieferung, Minderung oder Wandlung und zwar unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen.

Der Besteller hat stets die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, ungeeigneter Einsatzbereich oder ungeeignete Einsatzvoraussetzungen, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, Verschleißteile, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeignete Konstruktion, chemische und elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie für etwaige Einbauvorschläge und Berechnungen.

Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von KUGELFINK für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von KUGELFINK vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

KUGELFINK haftet nur für solche Mängel des Liefergegenstandes, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Gefahrenübergang infolge einer vor diesem Zeitpunkt liegenden Ursache aufgetreten sind.

Die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum oder Verkürzung um über die Hälfte wird ausgeschlossen.

Haftung:
Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gilt unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers abschließend folgendes:

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet KUGELFINK – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
• bei Vorsatz,
• bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe,
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
• bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wird,
• bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KUGELFINK immer begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren positiven Schaden (niemals für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter).

Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Verjährung:
Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt Lustenau als Erfüllungsort. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen KUGELFINK und dem Kunden ergeben - auch für Wechsel- und Scheckklagen - wird das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch vereinbart. KUGELFINK ist jedoch berechtigt, auch bei dem für den Geschäftssitz oder Wohnsitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen KUGELFINK und dem Kunden ist stets Österreichisches Recht anzuwenden.

Schlussbestimmungen:
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Bestellungen des Kunden, ohne dass es eines besonderen Hinweises auf sie bedarf. Sollten einzelne dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nicht. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmung. Von KUGELFINK abgegebene Zusagen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und einer firmenmäßig gezeichneten Bestätigung.

KUGELFINK GmbH Lustenau, Juni 2022

 

Unsere Partner
Newsletter
Katalog