Anwendungsbereich:
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Serviceleistungen (Montagearbeiten, Inspektionen, Messungen, Reparaturen, Beratungen, Analysen, Auswertungen, Seminare, etc.), soweit nichts Abweichendes vereinbart und von KUGELFINK schriftlich bestätigt wird. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn KUGELFINK sich mit diesen schriftlich einverstanden erklärt hat. Durch die Bestellung oder Annahme der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Erklärungen, die eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind für KUGELFINK nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Vertragsabschluss:
Alle unsere Angebote sind unverbindliche Vorschläge und erfolgen freibleibend unter Vorbehalt anderweitigen Abverkaufes. Erst mit der Annahme oder Ausführung der Bestellung durch KUGELFINK kommt das Geschäft zustande. Alle Vereinbarungen - auch Zusagen von Mitarbeitern von KUGELFINK - bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Technische Beratung:
KUGELFINK führt die Beratung (Lagerauswahl, Berechnung, Schwingungs- und Fehleranalyse, Wartungsempfehlung etc.) auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen durch. KUGELFINK haftet lediglich dafür, dass die Beratung entsprechend industriellen Standards und Normen durchgeführt wird, nicht für die tatsächliche Umsetzbarkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung von KUGELFINK, auch nicht für einen bestimmten Erfolg.
Lieferzeit:
Die Lieferfristen werden von KUGELFINK ohne Gewähr bekannt gegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Unter angegebenen Tagen sind Arbeitstage zu verstehen. Die Lieferfristen beginnen mit der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor endgültiger Klärung sämtlicher Lieferdetails. Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestellungsannahme abgenommen werden, widrigenfalls treffen den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges. Unvorhergesehene Lieferhindernisse berechtigen KUGELFINK wahlweise zu einer entsprechenden Verlängerung der angegebenen Lieferfristen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Als derartige Lieferhindernisse gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Ausfall von Materialanlieferungen oder dergleichen hervorgerufene Produktionseinstellungen, Unterbindungen der Verkehrswege, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht KUGELFINK auch dann zu, wenn nach Bestellungsannahme, jedoch vor Lieferung, Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen.
Versand:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Sofern der Kunde nichts vorschreibt, steht es KUGELFINK frei, den Versandweg, das Transportmittel und die Verpackungsart nach bestem Dafürhalten, jedoch ohne Gewähr, auszuwählen. Die Beschaffenheit und Menge der Sendung und ihre Verpackung können nur binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware beanstandet werden. Wird die Beanstandung von KUGELFINK als begründet anerkannt, so ist KUGELFINK wahlweise berechtigt, Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen.
Preis:
Die von KUGELFINK angegebenen Preise sind freibleibend, ohne Verpackung und Montage oder sonstige Nebenkosten zu verstehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet. Fakturiert werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise und Rabatte. Rabatte vom maßgeblichen Grund- oder Listenpreis werden stets nur unter der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung gewährt. Bei Insolvenz oder einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleich des Kunden, verliert er den ihm eingeräumten Rabatt. In all diesen Fällen gilt der Grund- oder Listenpreis als Kaufpreis, selbst wenn ein Nettopreis vereinbart wurde. Liegt dem Nettopreis kein Listenpreis zugrunde, so erhöht er sich in den obigen Fällen um den Normalrabatt des Kunden. Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis für Serviceleistungen beruht auf Voraussetzungen, Umfang und Inhalt der Leistung, wie sie KUGELFINK bei Unterfertigung der Auftragsbestätigung aufgrund der darin genannten Dokumente bekannt waren. Kostenvoranschläge sind nicht bindend und KUGELFINK ist nur bei erheblicher Überschreitung des Kostenvoranschlags dazu verpflichtet, den Kunden zu informieren. Ändern sich Voraussetzungen, Umfang und Inhalt der Leistung und führt dies zu einem Mehraufwand für KUGELFINK, so steht KUGELFINK ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu. Fixpreise müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Wurde kein Preis vereinbart, verrechnet KUGELFINK für Dienstleistungen ihre üblichen Entgelte nach Aufwand. Zusätzlich zu dem jeweiligen Entgelt steht KUGELFINK Ersatz für alle Auslagen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. Reisekosten, Verpackung, Transport, Zoll) sowie die Umsatzsteuer zu.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu leisten. Wenn nichts anderes vereinbart, werden alle Rechnungen von KUGELFINK innerhalb 30 Tage ab Fakturendatum zur Bezahlung ohne jeden Abzug fällig. Bei Verzug stehen KUGELFINK Verzugszinsen von 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz sowie der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten zu. KUGELFINK ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden vorzeitig fällig zu stellen, wenn dieser mit seinen Zahlungen in Verzug kommt oder wenn Umstände bekannt werden, durch die die Erfüllung seiner Verpflichtungen fraglich erscheint. KUGELFINK ist berechtigt, Lieferungen durch Sendungen per Nachnahme auf Kosten des Kunden einzuziehen. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber, ohne Verpflichtung zum Protest, angenommen. Sie gelten erst nach Einlösung durch den Bezogenen als Zahlung. Die Einziehungs- und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Kunden und sind sofort nach Bekanntgabe zu bezahlen. KUGELFINK kann Scheck- und Wechselzahlungen nach freiem Ermessen ablehnen. Gegenforderungen können erst dann aufgerechnet werden, wenn sie von KUGELFINK durch Erteilung einer Gutschrift anerkannt worden sind.
Eigentumsvorbehalt:
KUGELFINK behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Zinsen, Kosten und Nebengebühren vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verarbeiten oder unter ausdrücklicher Überbindung des Eigentumsvorbehaltes zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware ist dem Kunden hingegen nicht gestattet. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. Veräußert der Kunde die von KUGELFINK gelieferte Ware, so gelten die ihm daraus erwachsenden Forderungen samt allen Nebenrechten, so lange als an
KUGELFINK abgetreten, bis KUGELFINK mit sämtlichen Forderungen aus der Lieferung an den Kunden vollständig befriedigt worden ist. KUGELFINK nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekannt zu geben und KUGELFINK die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. KUGELFINK ist verpflichtet, die aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt erwachsenden Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.
Gewährleistung und Schadenersatz:
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr beginnend mit Auslieferung. Für Mängel und Schäden haftet Kugelfink nur soweit als deren Lieferant gegenüber KUGELFINK gewährleistungs- und schadenersatzpflichtig ist. Jede darüber hinausgehende Gewährleistungs- oder Ersatzpflicht für direkte oder indirekte Schäden infolge eines Herstellungs- oder Materialfehlers wird für Produkte ausgeschlossen. Für die nach bestem Wissen erstellten Einbauvorschläge und Berechnungen übernimmt KUGELFINK keine Gewähr. KUGELFINK haftet nicht für die der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnützung oder für Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung oder Behandlung, wie beispielsweise falscher Typenwahl oder Montage, Überbeanspruchung, Verschmutzung, Rost, Zerlegung oder Einbaus fremder Teile, entstehen. Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift erfolgt erst nach einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht durch KUGELFINK. Der Kunde hat die beanstandete Ware zu diesem Zweck unzerlegt auf eigene Kosten einzusenden. In dringenden Fällen erhält er nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung zum jeweiligen Tagespreis und nach Beendigung der Untersuchung eine Gutschrift nach Maßgabe der Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen durch KUGELFINK. Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde seinen sämtlichen fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen. Jegliche Aufrechterhaltung vor Erteilung einer Gutschrift durch KUGELFINK ist ausgeschlossen. Durch eine Ersatzlieferung oder Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der vereinbarten Gewährleistungsfrist ein. KUGELFINK wird nachgewiesene mangelhafte Serviceleistungen, die innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung vom Kunden angezeigt werden, nach eigener Wahl durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch beheben, soweit dies mit technisch und finanziell vertretbaren Mitteln möglich ist. Die Gewährleistung ist auf jene Mängel beschränkt, die der Kunde unverzüglich nach Kenntnis anzeigt. §377 UGB ist sinngemäß anzuwenden. Stellt sich heraus, dass ein Mangel auf Angaben des Kunden, auf die Missachtung von Anweisungen von KUGELFINK, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf Abnützung zurückzuführen ist, so ist jede Gewährleistung und Haftung von KUGELFINK ausgeschlossen. Für Schäden des Kunden, auch wenn sie durch einen Mangel verursacht wurden, haftet KUGELFINK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen durch KUGELFINK verlängert die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht.
Produkthaftung:
Bei der Beschreibung der von KUGELFINK gelieferten Produkte in Prospekten, Programmen, Preislisten, Gebrauchsanweisungen und ähnlichen Informationen handelt es sich nicht um die Zusicherung bestimmter Anwendungsgebiete und Eigenschaften, sondern um unverbindliche Hinweise, die dem Käufer die Beurteilung dieser Erzeugnisse und ihres Anwendungsbereiches erleichtern sollen. Der Käufer hat sich rechtzeitig - möglichst vor endgültiger Bestellung - durch eigene ausreichende Information, fachliche Beratung und Versuche zu überzeugen, dass sich das von ihm gewünschte Ergebnis unter den gegebenen Bedingungen mit den jeweiligen Produkten erzielen lässt. Alle Schadenersatzansprüche des Käufers gegen KUGELFINK aus welchem Grunde immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder bei Vertrags-abschluss, aus unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer beweist, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KUGELFINK beruht. Jedenfalls sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegen KUGELFINK der Höhe nach beschränkt auf Beträge, die KUGELFINK von ihrer Haftpflichtversicherung oder von sonstigen Versicherungen oder von im Regresswege haftenden Dritten tatsächlich refundiert erhält. Der Kunde kann ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nur geltend machen, wenn er selbst alle Bestimmungen dieses Vertrages eingehalten hat. Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit, einen Vertrag mit KUGELFINK wegen Irrtums anzufechten. Alle Ansprüche gegen KUGELFINK können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Eintritt des Schadensfalles bzw. ab Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt Lustenau als Erfüllungsort. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen KUGELFINK und dem Kunden ergeben - auch für Wechsel- und Scheckklagen - wird das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch vereinbart. KUGELFINK ist jedoch berechtigt, auch bei dem für den Geschäftssitz oder Wohnsitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen. Auf die Vertragsbeziehungen zwischen KUGELFINK und dem Kunden ist stets Österreichisches Recht anzuwenden.
Schlussbestimmungen:
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Bestellungen des Kunden, ohne dass es eines besonderen Hinweises auf sie bedarf. Sollten einzelne dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nicht. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Bestimmung. Von KUGELFINK abgegebene Zusagen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und einer firmenmäßig gezeichneten Bestätigung.
KUGELFINK GmbH
Lustenau, 01.07.2017
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KUGELFINK GmbH (PDF)